Ratgeber

iPhone

Trauerfeier & Handy

In einer Welt, die ständig mit Geräuschen und Ablenkungen gefüllt ist, gibt es Momente, in denen wir innehalten und respektvoll sein sollten. Eine Trauerfeier ist genauso ein Moment.
Es ist unhöflich, wenn während einer solchen Zeremonie Handys klingeln oder ständig vibrieren, weil Nachrichten signalisiert werden. Der Klang eines Handys kann nicht nur den Ablauf der Feier stören, sondern auch die Trauer der Anwesenden verletzen.
Daher empfehlen wir dringend, Ihr Handy für die Dauer der Feier auszuschalten. Lassen Sie uns gemeinsam diesen besonderen Moment des Gedenkens in einem ruhigen und respektvollen Rahmen erleben. Es ist eine kleine Geste, die viel bedeutet. Denken Sie daran: Respekt beginnt mit Rücksichtnahme.

digitale Kondolenz

Neue Medien

Man sagt ja "geteiltes Leid ist halbes Leid", aber was ist mit geteilter Trauer? Statt nur in der Zeitung können wir jetzt auch auf Facebook Traueranzeigen, Danksagungen oder Jahrgedächtnisse teilen und uns gegenseitig kondolieren. Dank Facebook haben wir jetzt die Möglichkeit, Traueranzeigen bekannt zu geben und Danksagungen nach einer Beerdigung öffentlich zu machen - so erreichen wir nicht nur unsere engsten Angehörigen, sondern auch all jene, denen der Verstorbene viel bedeutet hat. Ein schön gestaltetes Bild und ein besonderer Text spenden Trost für alle in schweren Zeiten. 

vorsorge

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche andere Person in welchem Umfang Aufgaben für Sie erledigen darf. Und zwar für den Fall, dass Sie bedingt durch Unfall oder Krankheit keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Die Vorsorgevollmacht wird oft im Vorfeld eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens – früher Entmündigung genannt – gesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht eine wildfremde Person als Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, sondern eine Person aus dem engeren Kreis der zu betreuenden Person.  Betreuungsvollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung. 

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können etwa Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. 

Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. 

AOK Gesundheit

Dokumente zusammenhalten

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, gibt es einige wichtige Dokumente im Todesfall, die Sie bereithalten sollten, damit alle bürokratischen Angelegenheiten schnell und reibungslos erledigt werden können. Das übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie, wenn Sie das wünschen. 

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde / Familienbuch / wenn verwitwet auch die Sterbeurkunde des Ehepartners oder den entsprechenden Sterbeeintrag im Familienbuch
  • Scheidungsurkunde / Rechtskräftiges Scheidungsurteil (optional)
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung (Sterbegeldversicherung, Lebens-versicherung, Unfallversicherung…)
  • Graburkunde (falls vorhanden)
Testament

Testament

Mit einem Testament können Sie unter anderem regeln, was mit Ihrem Vermögen und Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod passieren soll. Wenn Sie keine Regelung treffen, dann greift nach einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge, deren Bestimmungen viele Menschen gar nicht kennen. Wenn Sie ein Testament verfassen, sorgen Sie schon zu Lebzeiten für Klarheit und regeln die Dinge in Ihrem Sinne. Oft können Sie mit einer schriftlichen Regelung auch helfen, späteren Streit unter den Erben zu vermeiden. Jeder, der testierfähig ist, kann ein Testament errichten. Die Testamentseröffnung geschieht wenige Wochen nach dem Todesfall. Lesen Sie in diesem Artikel, was Sie außerdem noch wissen sollten. Mehr dazu